Nichts (auch keine Behörde) kann Sie dazu zwingen, Ihren Willen nach DIN 676 (oder auch überhaupt in Schriftform) zu äußern.

Trotzdem hat ein solcher Brief gewisse Vorzüge. Denn in dieser Form wird Ihre Meinung ganz bestimmt ernst genommen, weil nachweisfreundlich.

Beispielsweise bei Rückfragen zu überraschenden Posten einer KFZ-Reparaturrechnung – etwa „Inspektion und Validierung der Biervorräte“, obwohl Sie diese eigentlich nur im Fahrzeug vergessen haben – dürfen sie davon ausgehen, dass sich der Werkstattmeister um eine ernste Antwort bemüht.

(Ursprung – 20.11.2006)

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