Feindsender

Vorab, dieser Text wird etwas länger als normal. (Ich hole schon mal tief Luft.)

Im Blog von Rechtsanwalt Markus Kompa (geschätzt wegen seiner Artikel bei Telepolis) lese ich unter Überschrift Kompakte Domainpfändung von der Pfändung der Domain Kompakt zwecks Eintreibung der Gerichtsgebühren für eine Einstweilige Verfügung, erwirkt vom Journalisten Richard Gutjahr.

Zusammenhang: Gutjahr berichtet von einem Terroranschlag in Nizza, dessen Augenzeuge er durch Zufall wurde. Verschiedene Gruppierungen bezweifeln den Zufall, unterstellen stattdessen heimliche Vorinformation und überziehen Gutjahr mit einem Shitstorm. Ziemlich übel. Gutjahr wehrt sich mit Unterlassungsklagen.

Nun gut. Gutjahrs Horror kann ich nachvollziehen; von Kompakt und Chefredakteur Elsässer habe ich wohl schon gehört, liste sie aber nicht in meinen Lesezeichen. Ich nehme zur Kenntnis und wechsle zur Tagesordnung.

In meinen Lesezeichen führe ich allerdings Hadmut Danisch, geschätzt wegen seiner Verve, und der berichtet über den gleichen Fall aus Persprektive des anderen: mit der Domain wird das Lebenselement von Kompakt vernichtet. Ohne die Domain wäre der Laden schlicht und ergreifend pleite (und Gutjahr dürfte für die ausstehenden Gebühren selbst gerade stehen; gegenüber dem Gericht sind Kläger und Beklagter Gesamtschuldner, und der Gewinner hätte eine uneinbringliche Forderung gegen den Verlierer. Herr Gutjahr, hat Ihr Anwalt Ihnen das erklärt?)

Aber die Existenzgefährdung ist nicht alles. Danisch weist auf Nebeneffekte und Nebengeschädigte: auch der Email-Kontakt ist gelöscht, und der Leser draußen im flachen Land findet die Informationsquelle nicht wieder.

Die Pfändung wurde genehmigt von einem Richter. Das Gesetz behandelt eine Domain als normalen Vermögensgegenstand, vergleichbar etwa einem Coca-Cola-Kühlschrank. Rein formal ist weder dem Richter noch dem Anwalt ein Vorwurf zu machen: Danischs Vorwurf, die Juristen seien komplett plemplem, ist entgegen zu halten, dass diese sich an den Wortlaut des Gesetzes halten müssen, andernfalls beginge der Richter eine Rechtsbeugung und der Anwalt Parteiverrat.

Egal: die Verfügung ist einstweilig, Kompakt hat einstweilig gezahlt, die Pfändung wird nicht vollstreckt, das Hauptverfahren steht noch aus. Die Tagesordnung ruft ... STOP! Kommt gar nicht in Frage! Wo bleibt mein Nutzen an der Geschichte?

Kommt hier. Ich hab mir Elsässer auf Youtube reingezogen, es gibt ein paar Interviews bei Ken Jebsen, und ich gleich es ab mit meinem zusammengelesenen Vorurteil (ehemaliger Extrem-Linker, konvertierte zur Extrem-Rechten, mit solchen Kindern spielt man nicht).

Mein Nutzen also: neue Informationsquelle. Ist er lieb oder ist er böse? Falls böse: Feindsender hören ist in Ordnung. (Den Tipp hat Danisch mal losgelassen, und für diesen ist der Hadmut zu loben: könnte glatt von mir sein, aber er war erster.)


Nachtrag, Rechtsanwalt Kompa hat Stellung genommen: das Hauptsacheverfahren steht nicht aus, sondern hat stattgefunden und ist gewonnen.

Weiter weist er darauf hin, nicht die Domain sei gepfändet worden, sondern die Rechte darauf, heißt in meinem Verständnis, keine unmittelbare Verfügungsgewalt. Danke, Herr Kompa.

Samstag, den 27. Januar 2018, um 16 Uhr 39