Herr Maas, Grundrechte sind keine Privilegien!

Ich versuch mich in Weltflucht (eingraben in Projekte), um das Elend mit der Corona-Diktatur zu vergessen, aber geht nicht.

Kurze Zusammenfassung des Infektionsschutzgesetzes. Ja, die Schwefelpartei – aber zum Kuckuck es kommt in mein Blog.

Merkel hat augenscheinlich den Gesellschaftsvertrag einseitig aufgekündigt.

Ich bin verschärft am Grübeln, ob GG Art. 20 Abs. 4 anwendbar ist. Ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz würde vorm Bundesverfassungsgericht kassiert, wenn die Normenkontrollklage eingereicht würde. Das Parlament verweigert die Zustimmung. – Aus Art. 20:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, …

Ist es ein Unternehmen, diese Ordnung zu beseitigen? Es greift die Grundrechte (Art. 1-20) im Wesensgehalt an. Also ja.

Weil das Parlament an die Verfassung gebunden ist (materielles Recht), gleichwohl aber den Weg zum BVerfG verhindert (Umweg formelles Recht), bleibt die Frage: welche andere Abhilfe ist möglich? Welche Möglichkeit hab ich, das von mir gewählte Parlament auf die Pflicht einzuschwören? – Keine.

Weiter aus GG Art. 20 Abs. 4:

… haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(Hervorhebung von mir.) GG Art. 20 Abs. 4 greift.

GG Art. 20 spricht mir das Recht zu Widerstand zu.

Samstag, den 30. Januar 2021, um 14 Uhr 56