Popularklage
Diplom-Psychologin Daniela Prousa klagt gegen Robert-Koch-Institut auf Unterlassung:
- bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,
- den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannten Behauptungen in seinen täglichen Lageberichten zu COVID-19 vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat und
- dem Antragsgegner die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Außerdem beantragt sie mit Popularklage, die bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für verfassungswidrig zu erklären und seine Anwendung außer Vollzug zu setzen. (via)
(Ursprung – Donnerstag, den 03. September 2020, 13:54 Uhr)